Anerkennung
Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden. Eine vorgeburtliche Anerkennung ist empfehlenswert.
Das Zivilstandsamt berät Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu notwendigen Dokumente.
Am 01. Juli 2014 sind neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten. Neu kann beim Zivilstandsamt unmittelbar nach der Beurkundung der Kindsanerkennung, die gemeinsame elterliche Sorge erklärt und die Anrechnung der Erziehungsgutschriften vereinbart werden.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte nachfolgende Merkblätter.
Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge
Merkblatt Erziehungsgutschriften
Die Gebühren richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).
Für weitere Auskünfte betreffend der Kindsanerkennung steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.