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Sportanlagen

Allgemeines
Die Sportanlagen dienen vorwiegend dem Sport und der sportlichen Freizeitbetätigung der Bevölkerung. Über eine andere Nutzung entscheidet der Gemeinderat. Die Sportanlagen werden an ortsansässige und auswärtige Interessenten vermietet, wobei ortsansässige Interessenten in der Regel den Vorrang haben.

Die Anlagen sind am Karfreitag, Ostersonntag, Bettag und 25. Dezember für jegliche Sportanlässe gesperrt.

Zuständigkeit für die Vermietung
Die Turn- und Sportvereinigung TSV erstellt für die Sportanlagen die Belegungspläne der Hallen und Rasenplätze, wo nötig in Absprache mit der Schulleitung.

Die Bau- und Planungsabteilung ist verantwortlich für den Unterhalt der gesamten Anlagen, soweit nicht anderweitige Regelungen mit den Benützergruppen getroffen werden.

Benützung der Sportanlagen (Rasenspielplätze und Trainingsfelder)

Die Sportanlagen können auf Gesuch hin für einen einzelnen Anlass oder dauernd benützt werden. Gesuche um regelmässige Benützung sind jährlich bis am 31. Januar der Turn- und Sportvereinigung TSV einzureichen.
Belegungsgesuche für besondere Veranstaltungen sind zwei Monate im Voraus an die Turn- und Sportvereinigung TSV zu richten.

Benützung der Sporthallen

Die Sporthallen stehen den Vereinen gemäss Belegungsplänen unter dem Schuljahr sowie teilweise in den Schulferien zu Verfügung.
Ab 17:00 Uhr liegt die Verantwortung bezüglich Ordnung in den Hallen und Garderoben beim Nutzer (Abfall entsorgen, Licht löschen, Wasser abdrehen, Fenster schliessen, Aussentüre kontrollieren). Die Türen der Aussenhülle sind von Montag bis Freitag bis 20:30 Uhr geöffnet und schliessen danach automatisch ab. Daher dürfen keine Türen mit Gegenständen offen gehalten werden. Meldungen rund um das Thema Sporthallennutzung sind mit dem unten angefügten Meldeformular (Online-Dienste) an die Bau- und Planung weiterzuleiten.


Kontakte:

Turn- und Sportvereinigung TSV

Sportausschuss
 

Zugehörige Objekte

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