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Opferberatung Aargau

Wir sind eine unabhängige Beratungsstelle die im Auftrag des Kantons Aargau die Beratung von Opfern und/oder Angehörigen von Opfern von Straftaten wahrnimmt und Hilfe leistet und vermittelt. Seit dem 1. Januar 1993 ist das Opferhilfegesetz (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten OHG) in Kraft.
Opfer im Sinne des Gesetzes sind Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind.
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