Friedensrichteramt Kreis IV (Wettingen)
(Der Kreis IV umfasst die Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos)
Kontakte | |
Geschäftsführender Friedensrichter | Christian Oberholzer 079 663 87 12 christian.oberholzer@ag.ch |
Friedensrichterin |
Andrea Kleger |
Friedensrichter |
Andre Burkart |
Formular Schlich-tungsgesuch | Formulare und Merkblätter - Kanton Aargau (ag.ch) |
Unentgeltliche Rechtsauskunft |
Zur Beantwortung von Rechtsfragen stehen verschiedene unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen zur Verfügung. |
Aufgaben:
Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Schlichtungsgesuche für Geldforderungen, Erbstreitigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, Vereinsrechtsstreitigkeiten etc. sind beim Friedensrichteramt Kreis IV Wettingen einzureichen.
Nicht zuständig ist das Friedensrichteramt bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht sowie bei Ehescheidungen. Hierfür bestehen eigene Schlichtungsstellen beim Bezirksgericht Baden (Mietgericht, Arbeitsgericht Familiengericht).
Ergibt sich anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter oder der Friedensrichterin keine gütliche Einigung der Parteien, können die Friedensrichter (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von 2'000.00 Franken einen Entscheid fällen. Bei Streitwerten bis 10‘000 Franken besteht die Möglichkeit zu einem Entscheidvorschlag, den die Parteien annehmen oder ablehnen können. Bei einer Ablehnung und bei Streitwerten über 10‘000 Franken wird - wenn sich die Parteien nicht einigen können – eine Klagebewilligung ausgestellt. Diese ermöglicht es der klagenden Partei, innert einer bestimmten Frist ihre Klage als nächsten Schritt beim Bezirksgericht einzureichen.
Hinweis: Generelle Informationen zum Schlichtungsverfahren und zum Download eines Schlichtungsgesuchs finden Sie unter https://friedensrichteraargau.ch/ (Verband Aargauischer Friedensrichter VAF)