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Sperrgut

Unter Sperrgut wird brennbarer Hausrat, wie Möbel, Sofas, Polstergruppen etc. verstanden, der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. In der Gemeinde Wettingen findet keine Separatsammlung statt. Sperrgut als Einzelstück oder Bündel max. 0.3 m3 (120 cm x 50 cm x 50 cm) und max. 25 kg versehen mit einer Sperrgutmarke, kann der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Gebühren

kostenpflichtig Fr. 9.00 pro Marke

Sammelstellen

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand
Monogramm

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Sperrgut
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