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Urkunde von 1227

1227
Der Abt des neugegründeten Klosters wird durch diesen Kauf 'siehe: Heinrich von Rapperswil 1227' Grundherr (vermutlich bedeutendster neben Schänis und vielleicht den Kyburgern) im Dorf Wettingen. Wir erhalten bestätigt: Grund und Boden in Wettingen sind nicht im freien Besitz der Nachkommen des Watto 'alemannischen Siedler' geblieben. Ein guter Teil des Kulturlandes befindet sich im Hochmittelalter in den Händen von Adeligen und Klöster - seit dem 14. Jahrhundert fast ausschliesslich in denen des Abtes von Wettingen.
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