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Das eigentliche Dorf

Das eigentliche Dorf war durch einen hohen geflochtenen Zaun (Etter) gegen aussen abgeschlossen. Dieser Etter wurde Inbegriff für den umgrenzten Raum, den Dorfbezirk. Die Hofstätten, mit denen das Nutzungrecht am Gemeindeland verbunden war, mussten innerhalb des Etters liegen. Dieser macht das umschlossene Dorf zum Rechtsraum. Innerhalb des Etters galten verschärfte Bussenansätze, und der Zaun selbst stand unter besonderem Schutz. Absichtliche Verletzung, aber auch ungewollte Beschädigung durch frei umherlaufendes Vieh, wurde streng bestraft. Gegen das Aesch hin war der Etter offen - darin spiegelt sich die Wachtumsgeschichte Wettingens. In wirtschaftlicher Hinsicht bildete die Dorfgemeinschaft eine Art Betriebsgenossenschaft. Keiner durfte seinen Boden nach freiem Ermessen bebauen; der ganze Jahresablauf der Arbeit folgte den festgefügten Regeln des Flurzwangs. Ein Drittel der Flur wurde mit Winterfrucht, ein zweiter mit Sommergetreide bestellt, der dritte lag brach. Jede Zelg war wegen der verschiedenen Güte des Bodens in Gewanne zerlegt, diese in Breiten. Einem jeden Dorfgenossen wurde in jedem Gewann eine Breite zugeteilt, was zu der für die mittelalterliche Wirtschaft typischen Streulage des Grundbesitzes führte.

Gegenseitige Rücksichtnahme war unter solchen Umständen eine Notwendigkeit. Die Dorfgemeinde bestimmte den Zeitpunkt für die Aussaat und Ernte wie für das Aufstellen und Niederlegen der Zelgenzäune oder Efäden, die die angebaute Flur vor dem weidenden Vieh sichern sollten. Nach der Ernte legte man diese Zäune nieder und gab das ganze Feld für den Weidgang frei.

Jede der drei Zelgen von Wettingen hatte ihren Namen.
Da gab es
  • die Zelg gegen Baden, auch Zelg uff dem Gottesgraben oder uff Wineren.
  • die Zelg unter den Reben hinter der Kirche.
  • die Zelg gegen Crütz (bei der Kreuzkapelle) an der Landstrasse nach Würenlos.

Das Mattland war in den Bauernbrühl und den Herrenbrühl aufgeteilt (das keltische Wort, das diesen Namen zugrunde liegt, bezeichnet ein künstlich bewässerts Stück Land).
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