Kopfzeile

Inhalt

Gemeinwerk

Jenseits der Ackerzelgen dehnte sich das 'Gemeinwerk' aus: Wald und Allmend (Gmeumeri-Wald!): freies Weideland, auf dem die Bevölkerung auch Einschläge machen konnte für den Anbau von Hanf und Fasmus (Das Wort Gemüse ist von 'Mus' abgeleitet). Der Name für solche Einschläge ist Bifang (von bi-fahan) oder Bünt(von bi-wintan, umwinden). Allmendland gab es im Raum Scharten-Langenstein, anderseits an der Landstrasse oberhalb des Dorfes. Noch pflanzte jeder Bauer auf eigener Bünte seinen Flachs an, der Ende Juli/Anfang August ausgerissen und, auf einer feuchten Wiese ausgebreitet, dem Tau und der Sonnenhitze ausgesetzt und dann geschlagen wurde, damit die spröden Stengelteile sich vom Bast lösten. Der gerätschte und gehechelte Ryste wurde dann über den Winter gesponnen und gewoben und nachher auf Matten gebleicht. Nach alter germanischer Auffassung war der Wald 'der natürliche Feind des Ackerbauers' Allgemeingut. Eigentumsrechte am Wald haben sich erst ziemlich spät herausgebildet, zuerst für das Wild, dann für den Weidgang und erst zuletzt für das Holz. Aber lange blieb das urtümliche Gefühl, der Wald sei eine Gabe Gottes für alle, erhalten; daher die Hartnäckigkeit der Händel in Fragen der Waldnutzung. Die Kochherde und Stubenöfen von damals verschlangen Unmengen von Brennholz, ausserdem Brauchte der Bauer Holz für Dünkel (Leitungsrohre), für Zäune, Rebstecken und nicht zuletzt für den Hausbau. Tannenreisig wurde als Streue verwendet. Der Gemeinde stand Holz- und Weidegerechtigkeit zu am Lägernhang und auf Brand. Auch in den Gotteshaus-Wäldern (am Sulperg, im Bannholz und im Gotteshaus-Brand) war den Bauern wenigstens das Weiderecht zugestanden. Reine Klosterwälder waren Hard und Fohrhölzli.
  • print