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Entschädigung an die Wehrpflichtigen

1870
Ungelöste Probleme wurden durch Notstandsaktionen gemildert, so auch die finanziell ungenügende Entschädigung an die im 1870/71er Krieg aufgebotenen Wehrpflichtigen. Der bezügliche Aufruf des Regierungsrates, 'Sammlung von obligatorischen Liebessteuern', wobei das Minimum auf Fr. 2.- festgesetzt war, wurde verwirklicht und die Gemeinderäte begaben sich persönlich von Haus zu Haus. Zudem leistete die Gemeinde aus dem eigenen Haushalt an die grenzdienstpflichtigen Wettinger eine Soldzulage von 30 Rp. pro Tag.
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