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Polizeistunde um 1899

27. Apr. 1899
Immer und immer wieder musste sich die Behörde auch mit geringern und grössern Übertretungen von Verboten und Paragraphen befassen, so auch an der Ratssitung vom 27. April 1899. In Anbetracht des zunehmenden Nachtlärms und der häufigen Ruhestörungen wurde beschlossen: 'Die Polizeistunde soll besser beachtet werden. Um 11 Uhr sind die Wirtschaftslokale zu schliessen. Wer nach 11.30 Uhr in einer Wirtschaft noch angetroffen wird, soll mit einer Busse von Fr. 5.- bis Fr. 10.- gestraft werden'.
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