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Kindesanerkennung

Dann können Sie bei uns eine Erklärung abgeben, dass Sie Vater des Kindes werden bzw. bereits sind. Dazu kommen Sie, nach vorheriger Terminabsprache, persönlich bei uns vorbei.
Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden. Eine vorgeburtliche Anerkennung ist empfehlenswert.


Voraussetzung für eine Anerkennung

  • Der Anerkennende muss der leibliche Vater des Kindes sein.
  • Das Kind darf nur zur Mutter in einem Kindsverhältnis stehen

 

Rechtliche Folgen einer Anerkennung

  • das Kindsverhältnis zum Vater wird hergestellt
  • gegenseitige Unterhaltspflicht für Vater und Kind
  • gegenseitiges Erbrecht

Das Zivilstandsamt berät Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu notwendigen Dokumente.

Anerkennung

Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden. Eine vorgeburtliche Anerkennung ist empfehlenswert. Das Zivilstandsamt berät Sie gerne über das Anerkennungsverfahren…

Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden. Eine vorgeburtliche Anerkennung ist empfehlenswert.

Das Zivilstandsamt berät Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu notwendigen Dokumente.

Am 01. Juli 2014 sind neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten. Neu kann beim Zivilstandsamt unmittelbar nach der Beurkundung der Kindsanerkennung, die gemeinsame elterliche Sorge erklärt und die Anrechnung der Erziehungsgutschriften vereinbart werden.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte nachfolgende Merkblätter.
Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge
Merkblatt Erziehungsgutschriften

Die Gebühren richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

 

Für weitere Auskünfte betreffend der Kindsanerkennung steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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