Ehe und Partnerschaft
Wir beraten Sie gerne über das Vorgehen für das Ehevorbereitungsverfahren, welches wahlweise an einem der Wohnorte des Hochzeitspaares durchgeführt werden kann.
Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Eheleute die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen:
- Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
- Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
- Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters
- Zwischen den Partnern oder Partnerinnen dürfen keine unerlaubten Verwandtschaftsbeziehungen bestehen. Eine Person darf mit ihrer Schwester oder ihrem Bruder, einem Eltern-, einem Adoptiveltern- oder einem Grosselternteil keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen.
- Bei ausländischen Brautleuten muss der Aufenthalt geregelt sein oder ein gültiges Visum vorliegen.
Das Ehevorbereitungsverfahren wird beim Zivilstandsamt, welches für den Wohnort zuständig ist, durchgeführt. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes zuständig.
Eheschliessung
Ehevorbereitung und Trauung
Sie wollen in der nächsten Zeit die Ehe eingehen? Wir beraten Sie gerne über das Vorgehen für das Ehevorbereitungsverfahren, welches am Wohnort eines oder einer der Verlobten durchgeführt wird.
Trauungen / Samstagstrauungen
Trauungen finden auf dem Zivilstandsamt Wettingen jeweils am Freitagnachmittag (14.15h/ 15.00h/ 15.45h) statt.
Im Trauzimmer im Rathaus Wettingen hat es Platz für bis zu 24 Personen.
An neun Samstagen zwischen April und September haben Sie die Möglichkeit sich am Samstag zivil trauen zulassen.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Trautermine können ab 8 Monaten im voraus reserviert werden.
Die Samstagstermine und Termine im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) sind ab sofort buchbar.
Voraussetzung für die Entgegennahme aller Reservationen ist, dass die Personendaten beider Verlobten im Personenstandsregister abrufbar sind!
2025 finden an folgenden Samstagen um 10.00h, 10.45h und 11.30h in Wettingen oder im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) Trauungen statt:
Wettingen | 29. März 2025 | |
Wettingen | 26. April 2025 | |
Wettingen | 24. Mai 2025 | |
Kloster Fahr | 14. Juni 2025 | |
Wettingen | 28. Juni 2025 | |
Wettingen | 26. Juli 2025 | |
Kloster Fahr | 16. August 2025 | |
Wettingen | 30. August 2025 | |
Wettingen | 20. September 2025 |
Ausserordentliche Trautermine 2025:
5. Mai 2025 im Rathaus Wettingen und auf Anfrage im Schloss Schartenfels
Hochzeitsapéro
Planen Sie nach der Trauung einen Apéro vor dem Rathaus oder auf der Brühlwiese?
Wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro Wettingen Tel. 056/ 437 71 11
Traulokale im Kloster Fahr:
Es werden auch Ziviltrauungen im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) angeboten.
An folgenden Daten im Jahr 2024 werden Ziviltrauungen vom Regionalen Zivilstandsamt Wettingen ausschliesslich im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) vorgenommen:
3. Mai 2024 | |
5. Juli 2024 | ausgebucht! |
9. August 2024 | |
6. September 2024 | ausgebucht! |
An folgenden Daten im Jahr 2025 werden Ziviltrauungen vom Regionalen Zivilstandsamt Wettingen ausschliesslich im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) vorgenommen:
14. März 2025 | |
9. Mai 2025 | |
4. Juli 2025 | |
5. September 2025 |
Es stehen der Raum „Abtstube“ (2. Obergeschoss) für maximal 7 Gäste (plus Hochzeitspaar und Trauzeugen) und der Raum „vier Jahreszeiten“ (1. Obergeschoss) für maximal 20 Gäste (plus Hochzeitspaar und Trauzeugen) zur Verfügung.
Bildergalerie: Wettingen - Traulokale Kloster Fahr
Das Gebäude ist nicht rollstuhlgängig und verfügt über keinen Lift.
Für Fragen oder eine allfällige Reservation bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren.
Die Mehrkosten vom Zivilstandsamt belaufen sich auf Fr. 165.00 bzw. Fr. 265.00.
Vom Kloster Fahr wird eine Bereitstellungs-/ Benützungsgebühr in Rechnung gestellt von Fr. 150.00.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es nicht gestattet ist eine externe Catering-Firma auf dem Gelände des Klosters Fahr zu engagieren.
Traulokale im Schloss Schartenfels Wettingen:
Es werden auch Ziviltrauungen im Schloss Schartenfels in Wettingen angeboten.
Es stehen der Raum „Rittersaal“ (Parterre) für bis zu 30 Gäste und die "Traustube" im Obergeschoss mit Zugang zur Dachterrasse (1. Obergeschoss) für bis zu 15 Gäste zur Verfügung.
Das Gebäude ist nicht rollstuhlgängig und verfügt über keinen Lift.
Trauungen im Schloss Schartenfels sind jeweils für den letzten Termin am Freitag 16.00 Uhr und an den obenerwähnten Samstagsdaten (Wettingen) auf 11.30 Uhr vorgesehen. Die Verfügbarkeit ist immer auf Anfrage und kann erst nach Absprache durch uns mit dem Schloss Schartenfels bestätigt werden.
Bildergalerie: Wettingen - Traulokale Schloss Schartenfels
Die Mehrkosten vom Zivilstandsamt belaufen sich auf Fr. 100.00 bzw. Fr. 150.00.
Vom Schloss Schartenfels wird eine Bereitstellungs-/ Benützungsgebühr in Rechnung gestellt von Fr. 150.00.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es nicht gestattet ist eine externe Catering-Firma auf dem Gelände des Schloss Schartenfels zu engagieren.
Für Fragen oder eine allfällige Reservation bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren.
Gebühren
Die Gebühren für die Eheschliessung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Nachfolgend einige Punkte:
Ehevorbereitung | Fr. 150.00 |
Prüfung ausländischer Dokumente: pro 1/2 Std. | Fr. 75.00 |
Trauung | Fr. 75.00 |
Vorbereitung der Trauungszeremonie | Fr. 50.00 |
Trauung Samstag | Fr. 150.00 |
Mehrkosten Kloster Fahr (während der Woche) | Fr. 165.00 |
Mehrkosten Kloster Fahr (Samstag) | Fr. 265.00 |
Mehrkosten Schloss Schartenfels (während der Woche) | Fr. 100.00 |
Mehrkosten Schloss Schartenfels (Samstag) | Fr. 150.00 |
Familienausweis mit Umschlag | Fr. 50.00 |
Eheschein | Fr. 30.00 |
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
Eingetragene Partnerschaft
Seit dem 01. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Ehe offen.
Sind Sie bereits in einer eingetragenen Partnerschaft und möchten diese in eine Ehe umwandeln? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch für Fragen und Reservationen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Eheschliessung.
Namensführung
Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Namenserklärung
Wer durch Heirat vor dem 01.01.2013 seinen Namen geändert hat, kann seinen Ledignamen wieder annehmen.
Für weitere Auskünfte steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
Informationen zur Namenserklärung Kanton Aargau
Namenserklärung
Ordentliche Namensänderung
Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkwirtschaft und Inneres (DVI) des Kantons Aargau zuständig.
Informationen zur Namensänderung Kanton Aargau
Namensänderung
Scheidung / Trennung
Für Wettingen und die dem Zivilstandskreis Wettingen angeschlossenen Gemeinden ist das Bezirksgericht Baden (Mellingerstrasse 2a, Falken) zuständig.
Es ist unter der Tel.Nr. 056 200 13 13 zu erreichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 056 437 72 10 | zivilstandsamt@wettingen.ch |