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Ehe und Partnerschaft

Wir beraten Sie gerne über das Vorgehen für das Ehevorbereitungsverfahren, welches wahlweise an einem der Wohnorte des Hochzeitspaares durchgeführt werden kann.


Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Eheleute die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters
  • Zwischen den Partnern oder Partnerinnen dürfen keine unerlaubten Verwandtschaftsbeziehungen bestehen. Eine Person darf mit ihrer Schwester oder ihrem Bruder, einem Eltern-, einem Adoptiveltern- oder einem Grosselternteil keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen.
  • Bei ausländischen Brautleuten muss der Aufenthalt geregelt sein oder ein gültiges Visum vorliegen.

Das Ehevorbereitungsverfahren wird beim Zivilstandsamt, welches für den Wohnort zuständig ist, durchgeführt. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes zuständig.

 

Eheschliessung

Ehevorbereitung und Trauung Sie wollen in der nächsten Zeit die Ehe eingehen? Wir beraten Sie gerne über das Vorgehen für das Ehevorbereitungsverfahren, welches am Wohnort eines oder ei…

Ehevorbereitung und Trauung
Sie wollen in der nächsten Zeit die Ehe eingehen? Wir beraten Sie gerne über das Vorgehen für das Ehevorbereitungsverfahren, welches am Wohnort eines oder einer der Verlobten durchgeführt wird.



Trauungen / Samstagstrauungen


Trauungen finden auf dem Zivilstandsamt Wettingen jeweils am Freitagnachmittag (14.15h/ 15.00h/ 15.45h) statt.

Im Trauzimmer im Rathaus Wettingen hat es Platz für bis zu 24 Personen.

Trauzimmer


An neun Samstagen zwischen April und September haben Sie die Möglichkeit sich am Samstag zivil trauen zulassen.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.

Trautermine können ab 8 Monaten im voraus reserviert werden.

Die Samstagstermine und Termine im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) sind ab sofort buchbar.

Voraussetzung für die Entgegennahme aller Reservationen ist, dass die Personendaten beider Verlobten im Personenstandsregister abrufbar sind!

2025 finden an folgenden Samstagen um 10.00h, 10.45h und 11.30h in Wettingen oder im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) Trauungen statt:

Wettingen 29. März 2025  
Wettingen 26. April 2025  
Wettingen 24. Mai 2025  
Kloster Fahr 14. Juni 2025  
Wettingen 28. Juni 2025  
Wettingen 26. Juli 2025  
Kloster Fahr 16. August 2025  
Wettingen 30. August 2025  
Wettingen 20. September 2025  

Ausserordentliche Trautermine 2025:

5. Mai 2025 im Rathaus Wettingen und auf Anfrage im Schloss Schartenfels

 

Hochzeitsapéro
Planen Sie nach der Trauung einen Apéro vor dem Rathaus oder auf der Brühlwiese?
Wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro Wettingen Tel. 056/ 437 71 11

 

Traulokale im Kloster Fahr:
Es werden auch Ziviltrauungen im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) angeboten.
 

An folgenden Daten im Jahr 2024 werden Ziviltrauungen vom Regionalen Zivilstandsamt Wettingen ausschliesslich im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) vorgenommen:

3. Mai 2024      
5. Juli 2024 ausgebucht!
9. August 2024  
6. September 2024 ausgebucht!

 

An folgenden Daten im Jahr 2025 werden Ziviltrauungen vom Regionalen Zivilstandsamt Wettingen ausschliesslich im Kloster Fahr (bei Unterengstringen) vorgenommen:

14. März 2025      
9. Mai 2025  
4. Juli 2025  
5. September 2025  

Es stehen der Raum „Abtstube“ (2. Obergeschoss) für maximal 7 Gäste (plus Hochzeitspaar und Trauzeugen) und der Raum „vier Jahreszeiten“ (1. Obergeschoss) für maximal 20 Gäste (plus Hochzeitspaar und Trauzeugen) zur Verfügung.

Bildergalerie: Wettingen - Traulokale Kloster Fahr

Das Gebäude ist nicht rollstuhlgängig und verfügt über keinen Lift.


Für Fragen oder eine allfällige Reservation bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren.


Die Mehrkosten vom Zivilstandsamt belaufen sich auf Fr. 165.00 bzw. Fr. 265.00.
Vom Kloster Fahr wird eine Bereitstellungs-/ Benützungsgebühr in Rechnung gestellt von Fr. 150.00
.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es nicht gestattet ist eine externe Catering-Firma auf dem Gelände des Klosters Fahr zu engagieren.
 

Traulokale im Schloss Schartenfels Wettingen:
Es werden auch Ziviltrauungen im Schloss Schartenfels in Wettingen angeboten.

Es stehen der Raum „Rittersaal“ (Parterre) für bis zu 30 Gäste und die "Traustube" im Obergeschoss mit Zugang zur Dachterrasse (1. Obergeschoss) für bis zu 15 Gäste zur Verfügung.

Das Gebäude ist nicht rollstuhlgängig und verfügt über keinen Lift.

Trauungen im Schloss Schartenfels sind jeweils für den letzten Termin am Freitag 16.00 Uhr und an den obenerwähnten Samstagsdaten (Wettingen) auf 11.30 Uhr vorgesehen. Die Verfügbarkeit ist immer auf Anfrage und kann erst nach Absprache durch uns mit dem Schloss Schartenfels bestätigt werden. 

Bildergalerie: Wettingen - Traulokale Schloss Schartenfels


Die Mehrkosten vom Zivilstandsamt belaufen sich auf Fr. 100.00 bzw. Fr. 150.00.
Vom Schloss Schartenfels wird eine Bereitstellungs-/ Benützungsgebühr in Rechnung gestellt von Fr. 150.00
.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es nicht gestattet ist eine externe Catering-Firma auf dem Gelände des Schloss Schartenfels zu engagieren.

Für Fragen oder eine allfällige Reservation bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren.


Gebühren
Die Gebühren für die Eheschliessung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Nachfolgend einige Punkte: 

Ehevorbereitung                                                                 Fr. 150.00
Prüfung ausländischer Dokumente: pro 1/2 Std. Fr. 75.00
Trauung Fr. 75.00
Vorbereitung der Trauungszeremonie Fr. 50.00
Trauung Samstag Fr. 150.00
Mehrkosten Kloster Fahr (während der Woche) Fr. 165.00
Mehrkosten Kloster Fahr (Samstag) Fr. 265.00
Mehrkosten Schloss Schartenfels (während der Woche) Fr. 100.00
Mehrkosten Schloss Schartenfels (Samstag) Fr. 150.00
Familienausweis mit Umschlag Fr. 50.00
Eheschein Fr. 30.00


Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
 

Eingetragene Partnerschaft

Seit dem 01. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Ehe o…

Seit dem 01. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Ehe offen.

 

Sind Sie bereits in einer eingetragenen Partnerschaft und möchten diese in eine Ehe umwandeln? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch für Fragen und Reservationen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Eheschliessung.

Namensführung

Am 01.01.2013 traten Änderungen im Zivilgesetzbuch betreffend der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht in Kraft. Damit wirkt sich die Eheschliessung grundsätzlich nicht mehr auf den Name…
Am 01.01.2013 traten Änderungen im Zivilgesetzbuch betreffend der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht in Kraft. Damit wirkt sich die Eheschliessung grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen führen wollen.

Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.

Namenserklärung
Wer durch Heirat vor dem 01.01.2013 seinen Namen geändert hat, kann seinen Ledignamen wieder annehmen.

Für weitere Auskünfte steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Informationen zur Namenserklärung Kanton Aargau
Namenserklärung



Ordentliche Namensänderung
Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkwirtschaft und Inneres (DVI) des Kantons Aargau zuständig.

Informationen zur Namensänderung Kanton Aargau
Namensänderung

Scheidung / Trennung

Betreffend Scheidungen und gerichtlichen Trennungen wenden Sie sich an das zuständige Bezirksgericht Ihres Wohnortes. Für Wettingen und die dem Zivilstandskreis Wettingen angeschlossene…
Betreffend Scheidungen und gerichtlichen Trennungen wenden Sie sich an das zuständige Bezirksgericht Ihres Wohnortes.

Für Wettingen und die dem Zivilstandskreis Wettingen angeschlossenen Gemeinden ist das Bezirksgericht Baden (Mellingerstrasse 2a, Falken) zuständig.

Es ist unter der Tel.Nr. 056 200 13 13 zu erreichen.

Zugehörige Objekte

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