Todesfall
Todesfall und Bestattungen
Haben Sie einen Todesfall zu melden? Bitte wenden Sie sich telefonisch oder via Mail an das Bestattungsamt, sei das für weitere Informationen oder zur Terminfindung.
Friedhof
Der Friedhof Brunnenwiese, Müllernstrasse 8, befindet sich am Fusse der Lägern, am Ende der Buslinie Nr. 3. Eine Übersicht zur Friedhofanlage finden Sie hier.
Grabräumungen 2023
Infolge Ablauf der Grabesruhe wurden folgende Gräber aufgehoben:
Friedhof Brunnenwiese: Erdbestattungsgräber 1998, Urnengräber 1998
Alter Friedhof St. Sebastian: Familiengräber 1963, 5 Gräber
Grabräumungen 2024
Infolge Ablauf der Grabesruhe werden folgende Gräber Anfangs 2025 aufgehoben:
Friedhof Brunnenwiese: Erdbestattungsgräber 1999, Urnengräber 1999
Alter Friedhof St. Sebastian: Familiengräber 1964, 2 Gräber
Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler und allfällige Bepflanzungen bis am 31. Dezember 2024 in vorgängiger Absprache mit dem Friedhofspersonal zu entfernen. Die nach diesem Datum noch vorhandenen Grabmäler gehen in den Besitz der Gemeinde über und werden auf Kosten der Gemeinde entsorgt.
Nach Ablauf der Ruhezeit werden keine weiteren Grabanpflanzungen aus eventuell bestehenden Grabfonds gemacht.
Angehörigen werden nicht separat angeschrieben oder informiert. Die Publikation erfolgt über das amtliche Publikationsorgan.
Aufbahrung
Wünschen die Angehörigen eine Aufbahrung der verstorbenen Person, soll das mit dem Bestattungsinstitut mitgeteilt werden. Der Schlüssel kann bei den Friedhofsmitarbeitern während der ordentlichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag bezogen werden.
Todesfall / Bestattungen
Öffnungszeiten der GemeindeverwaltungDas Bestattungsamt ist, wie die gesamte Gemeindeverwaltung, über Pfingsten geschlossen. Bei einem Todesfall wenden Sie sich direkt an ein Bestattungsunternehmen (Liste der Bestattungsunternehmen im Kanton Aargau befindet sich unter den Dokumenten), dort erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen. Am Dienstag, 21. Mai 2024 sind wir wieder direkt erreichbar. |
Terminvereinbarung
Wir bitten Sie, vorgängig telefonisch oder via Mail einen Termin zu vereinbaren. Spontanbesuche können unter Umständen nicht bedient werden.
Todesfall - Was ist zu tun?
Vorgehen bei einem Todesfall einer Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen
Grundsätzlich sind Todesfälle umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Bestattungsamt zu melden.
Ist eine Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen in einem Heim oder einer Altersresidenz verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das Bestattungsamt direkt durch die Verwaltung des Heims oder der Residenz. Dasselbe gilt bei Todesfällen in einem Krankenhaus.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Ein Bestattungsinstitut kann danach informiert werden. Die Anmeldung beim Bestattungsamt muss innert 2 Tagen erfolgen.
Die Angehörigen werden gebeten, sich in jedem Fall sobald als möglich mit dem Bestattungsamt, Tel. 056 437 72 00 in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (falls zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (nicht zwingend erforderlich).
Bestattungsunternehmen
Im Kanton Aargau gibt es diverse Bestattungsunternehmen. Die Angehörigen sind frei in der Wahl des für sie passenden Bestattungsunternehmens. Unter folgendem Link finden Sie die Liste der Bestattungsunternehmen des Kantons Aargau oder unter den Dokumenten.
Bestattungen
Das Bestattungsamt nimmt die Meldung von Todesfällen entgegen, organisiert die Bestattung und erteilt Auskünfte, was bei einem Todesfall zu tun ist.
In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung) bestimmt und der Termin für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Das Bestattungsamt wie auch die Friedhofmitarbeiter erteilen Auskünfte bezüglich Gräber auf beiden Friedhöfen.
Erdbestattung oder Kremation
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage.
Die Bestattung oder die Kremation kann von Gesetzes wegen erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Überführung ins Krematorium/auf den Friedhof ist durch ein Bestattungsinstitut durchzu-führen.
Informationen für muslimische Bestattungen
Informationen für muslimische Bestattungen sind auf der Webseite des Verbands Aargauer Muslime unter folgenden Link zu finden.
Grabarten
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf dem Friedhof zur Auswahl:
Erdbestattung
• Erdreihengrab mit Kiesumrandung
• Erdreihengrab mit Grünumrandung
Urnenbeisetzung
• Urnenreihengrab
• Plattengrab
• Gemeinschaftsgrab Engel, Kompass, Birkenhain, Baumgrab (Aschenbeisetzung)
Urnen können auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden, vorausgesetzt, die Grabesruhe beträgt noch mindestens 10 Jahre.
Abdankung
Die Abdankungsfeiern finden in der Friedhofkirche Brunnenwiese statt. Es ist auch möglich auf eine offizielle Feier zu verzichten und direkt am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Gemeinde lässt auf Wunsch der Angehörigen eine amtliche Todesanzeige publizieren. Die persönliche Todesanzeige in der Zeitung ist Sache der Angehörigen.
Informationsfluss
Das Bestattungsamt melden den Todesfall an die gemeindeinternen Stellen weiter (Einwohnerkontrolle, Steueramt etc.). Alle privaten Institutionen (wie z. B. Krankenkasse, Banken etc.) müssen durch die Angehörigen informiert werden. Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.
Nachlassinventar
Nach dem Todesfall ist ein Nachlassinventar zu erstellen. Das Inventuramt wird sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen melden.
Todesurkunde
Im Verkehr mit Behörden, Banken, Pensionskasse, Versicherungen usw. wird meist eine Todesurkunde verlangt. Diese ist beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen. Das Bestattungsamt kann Ihnen keine Bescheinigung zum Todesfall ausstellen.
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie im Voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Diese Verfügung wird beim Bestattungsamt deponiert. Formulare können hier in den Online-Diensten heruntergeladen oder beim Bestattungsamt bezogen werden.
Weitere interessante Informationen finden Sie in der Frühlings-Ausgabe 2022 von Land x Stadt auf den Seiten 24-27.
LANDxSTADT Frühling Edition 2022 by Agentur Makoli - Issuu
Grabaufhebungen
Infos zu Grabaufhebungen finden Sie unter der Rubrik Friedhof
Wettingen - Friedhof
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 056 437 72 00 | bestattungsamt@wettingen.ch |