Mieterwechsel
Liegenschaftenbesitzer sind verpflichtet den Ein- und Auszug von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.
Meldung Mieterwechsel
Vermietermeldungen
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.
Über folgenden Link können Sie Ein- und Auszugsmeldungen online eingegeben:
www.drittmeldung.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 056 437 77 40 | einwohnerdienste@wettingen.ch |