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Stipendien

Stipendium der Joseph und Franz Probst-Stiftung

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wettingen bis zum 30. Altersjahr können der Joseph und Franz Probst-Stiftung Gesuche für Stipendien einreichen. Die Stiftung bezweckt, junge Leute während der Ausbildungs- und Weiterbildungszeit zu unterstützen.

Bei der Beurteilung der Gesuche wird auf verschiedene Kriterien wie Einkommen, Vermögen, besondere Situation der Familie, Ausbildungskosten, abgestellt. Die Stipendien sind auch als Ergänzung zur kantonalen Bildungsförderung zu verstehen, wo diese ungenügend oder aus besonderen Gründen nicht möglich sind.

Einreichungsfrist für das darauffolgende Ausbildungsjahr ist jeweils der 31. März. Das Gesuch ist dem Schulsekretariat, z.Hd. Joseph und Franz Probst-Stiftung, Rathaus, 5430 Wettingen, einzureichen. Das Formular Stipendiengesuch und das Formular Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten können jeweils anfangs Jahr hier heruntergeladen werden. Die Entscheide des Stiftungsrates werden jeweils bis zum 30. Juni schriftlich mitgeteilt.

Einzureichen sind folgende Unterlagen:

  • Stipendiengesuch
  • Formular Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten
  • Zeugnisse und Prüfungsausweise früherer resp. jetziger Schulen und Arbeitgeber (Kopien)
  • Ausbildungsbescheinigung der zu besuchenden Schule bzw. Kopie des Lehrvertrages
  • Steuerausweis der Antragstellerin / des Antragstellers (dieser wird Ihnen auf Ihren Antrag hin vom Steueramt Wettingen ausgestellt)
  • Steuerausweis der Eltern, sofern die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller das 25. Altersjahr noch nicht erfüllt hat.

Vorsicht: Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet!

Die Bewerbung für das kantonale Stipendium erfolgt über die zuständigen Schulen oder über die Fachstelle Stipendien, Bachstr. 15, 5000 Aarau, Tel. 062 835 22 70/72.

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