Unterstützung für Mütter/Eltern
Alimentenbevorschussung
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Ehegatten- und Kinderalimente sowie Familienzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Wettingen für Sie das Inkasso.
Grundlage dazu ist ein vollstreckbarer Rechtstitel (Urteil / Entscheid) resp. ein genehmigter Unterhaltsvertrag.
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Kantonalen Sozialdienstes
Elternschaftsbeihilfe
Mit dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG entsteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten nach der Geburt durch einen Elternteil betreut werden kann.
Elternschaftsbeihilfe wird auf ein Gesuch hin ausgerichtet.
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Kantonalen Sozialdienstes
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Alimenten- und Elternschaftsbeihilfe | 056 437 74 00 | alimentenhilfe@wettingen.ch |