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Veranstaltungsbewilligung

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Dem Gemeindebüro ist ein schriftliches Gesuch mittels Formular einzureichen. Bei grösseren Veranstaltungen (ab zirka 500 Personen oder gemäss Beurteilung Gemeindebüro) sind detaillierte Veranstaltungskonzepte zwingend notwendig.

Gesuch Benützung öffentlicher Grund

Über diesen Dienst können Gesuche für die Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund gestellt werden.

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