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Strassenreklame

Temporäre Strassenreklame (z. B. Veranstaltungen)

Auf öffentlichem Grund dürfen an folgenden drei Standorten Plakate angebracht werden:

- Landstrasse, Bushaltestelle Kreuzkapelle, in Fahrtrichtung Zürich
- Sportplatz Scharten
- Wiesenfläche Verzweigung Schwimmbadstrasse/Alb. Zwyssigstrasse

Die Werbeplakate dürfen nicht grösser als 3,5 m2 sein und müssen mindestens 3 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen. Es dürfen keine Sichtzonen beeinträchtigt werden.

Das Aufstellen ist während maximal sechs Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erlaubt und die Plakate müssen spätestens sieben Tage danach entfernt werden.

Das Gesuch muss mindestens eine Woche vor dem Anbringen/Aushang zur Bewilligung beim Gemeindebüro eingereicht werden.

Das Gesuch hat folgende Angaben zu enthalten: 

  • Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail
  • Bezeichnung der Veranstaltung
  • Datum der Veranstaltung
  • Datum / Dauer der Bewerbung (von… bis…)
  • Standorte, Grösse und Abbild der Werbung

 

Ordentliche Strassenreklamen (inkl. Bauten)

Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und anderen Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw. die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden.

Grundsätzlich bedarf das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen einer strassenverkehrsrechtlichen Bewilligung. Sofern es sich bei der betreffenden Strassenreklame um eine neue Baute handelt, ist zudem eine Baubewilligung erforderlich. Als rechtliche Grundlage dienen verkehrsrechtliche wie auch baurechtliche Vorschriften des Bundesrechts wie auch des kantonalen Rechts. Bei Gesuchen an Kantons- und Nationalstrassen, sowie für weitere nützliche Informationen verweisen wir auf die Webseite des Kantons, Strassenreklamen. Als Kantonsstrassen sind in Wettingen die Landstrasse, Alb. Zwyssigstrasse und die Schwimmbadstrasse ausgeschieden.

Bei Gesuchsstellung an einer Gemeindestrasse bitten wir Sie, das nachfolgende Dokument herunterzuladen, auszufüllen und an die Bau- und Planungsabteilung einzusenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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