Alimentenbevorschussung
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Ehegatten- und Kinderalimente sowie Familienzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Wettingen für Sie das Inkasso.
Grundlage dazu ist ein vollstreckbarer Rechtstitel (Urteil / Entscheid) resp. ein genehmigter Unterhaltsvertrag.
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder / Inkassohilfe - Kanton Aargau