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Alimentenbevorschussung

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Ehegatten- und Kinderalimente sowie Familienzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Wettingen für Sie das Inkasso.

Grundlage dazu ist ein vollstreckbarer Rechtstitel (Urteil / Entscheid) resp. ein genehmigter Unterhaltsvertrag.

Bitte beachten Sie auch die Informationen des Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder / Inkassohilfe - Kanton Aargau

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