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Gemeindeammann Franz Bopp

21. Aug. 1803
Franz Bopp, Agent (27. Oktober 1758 - 17. November 1833), war der erste Wettinger Gemeindeammann in dem durch die Mediation neubegründeten Kanton Aargau. Er erhielt in der Wahlgemeindeversammlung vom 21. August 1803 von 94 Stimmen deren 60. Bezüglich der Besoldung des Gemeinderates wurde beschlossen, 'die Taggebühr zu geben, wenn ein Gemeinderat in Gemeindegeschäften ist, oder aber auf Baden beordert wird, per Tag 8 Batzen. Sollte aber einer auf Aarau oder weiters im Namen der Gemeinde abgeschickt werden, so sollte einem per Tag 4 Franken zuerkannt werden'. Franz Bopp bekleidete später auch das Amt des Friedensrichter.
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