Kopfzeile

Inhalt

Erschliessungsplan Lägernhang Schartenfelsstrasse (Waldbaulinien)

Der Grenzabstand für Bauten im Bereich der Waldfeststellung beträgt 18 Meter. Mit dem Waldbaulinienplan werden Ausnahmen geregelt die diesen Mindestabstand unterschreiten dürfen.

Informationen

Datum
3. April 2002
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Planpartner AG, Zürich

Dokumente

  • print
Webstatistik

Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.

Dürfen wir Ihre anonymisierten Daten verwenden?

×