Erschliessungsplan Lägernhang Schartenfelsstrasse (Waldbaulinien)
Der Grenzabstand für Bauten im Bereich der Waldfeststellung beträgt 18 Meter. Mit dem Waldbaulinienplan werden Ausnahmen geregelt die diesen Mindestabstand unterschreiten dürfen.
Informationen
- Datum
- 3. April 2002
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wettingen
- Autor/-in
- Planpartner AG, Zürich