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Gestaltungsplan Jura-/Tägerhardstrasse

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
23. Oktober 2002
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Fugazza Steinmann & Partner, Wettingen

Dokumente

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