Allgemeine Nutzungsplanung (ANUP), Revision
Die allgemeinen Nutzungspläne sind das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Die Entwürfe der Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung, bestehend aus Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung, liegen vor. Zum Auftakt des Mitwirkungsverfahrens vom 15. März bis 13. Mai 2024 orientiert der Gemeinderat die Bevölkerung am Donnerstag, 14. März 2024, um 19.00 Uhr im Tägi Wettingen.
Mitwirkungsverfahren / Informationsveranstaltung
Die angepassten und aktualisierten Planungsdokumente liegen nun im Entwurf vor. Sie werden während 60 Tagen (15. März bis 13. Mai 2024) öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Während dieser Zeit können Interessierte über eine digitale Mitwirkungsplattform Wünsche und Anregungen zu den Planungsdokumenten einreichen. Zur Beantwortung von Detailfragen werden auf Anmeldung Sprechstunden angeboten. Details zum Mitwirkungsverfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt in den offiziellen Publikationsorganen (Amtsblatt des Kanton Aargau, Limmatwelle) und auf der Website der Gemeinde publiziert.
Zum Auftakt des Mitwirkungsverfahrens orientiert der Gemeinderat die Bevölkerung am Donnerstag, 14. März 2024 um 19.00 Uhr im Tägi Wettingen über die vorliegenden Planungsdokumente, das Mitwirkungsverfahren und den weiteren Planungsprozess.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung herzlich zur Teilnahme an der Auftaktveranstaltung ein und hofft auf eine rege Teilnahme am anschliessenden Mitwirkungsverfahren. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis am 7. März 2024 erwünscht.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung für die Informationsveranstaltung.
Detaillierte Informationen zum Mitwirkungsverfahren und zu den Sprechstunden erhalten Sie ab dem 15. März 2024 unter mitwirken-wettingen.ch.
Nutzungsplanung
Die Nutzungsplanung ermöglicht es, die im räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festzulegen.
Die allgemeine Nutzungsplanung besteht aus folgenden Elementen:
- Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan zeigen parzellenscharf zu welcher Zone ein bestimmtes Grundstück gehört.
- Die Bau und Nutzungsordnung (BNO) definiert die zulässige Nutzung und Überbauung jeder Zone.
Diese Bestandteile werden gesamthaft überprüft und an die zukünftigen Herausforderungen angepasst. Das REL bildet dafür, zusammen mit dem kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV), die Grundlagen.
Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplans übereinstimmen. Dabei ist insbesondere auf eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu achten.