Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung im Gebiet Rebbergstrasse
Ausgelöst durch den geplanten neuen Standort des Alterszentrums St. Bernhard im „Langäcker“ sollen die Parzellen des derzeitigen Alterszentrums St. Bernhard an der Rebbergstrasse, die sich aufgrund der aktuellen Nutzung in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) befinden, für die Entwicklung eines attraktiven Wohnstandorts genutzt werden. Für einen Beibehalt als OeBA-Zone besteht seitens Gemeinde kein Bedarf.
Die angestrebte zukünftige Nutzung Wohnen ist in einer OeBA-Zone nicht zonenkonform. Daher ist eine Teiländerung der Nutzungsplanung erforderlich. Entsprechend der benachbarten Zonierung ist eine Umzonung in eine zweigeschossige Hangwohnzone (HW2) vorgesehen.
Mit der Umzonung verbunden ist die Festsetzung einer Gestaltungsplan-Pflicht über die umgezonte wie auch die umliegenden Parzellen der St. Bernhard AG. Damit lassen sich an diesem landschaftlich sensiblen Standort eine gute Qualität des Bauprojekts und die Koordination mit der Bachöffnung und Strassenumlegung sicherstellen. Der Gestaltungsplan berechtigt explizit nicht zu einer Erhöhung der Anzahl Vollgeschosse oder der Ausnützung. Die Bauherrschaft sieht die Durchführung eines Wettbewerbs vor.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind keine Einwendungen eingegangen, weshalb die Teiländerung dem Einwohnerrat nun zusammen mit dem Baurechtsvertrag Langäcker zur Beschlussfassung unterbreitet werden kann.
Da rechtlich keine Möglichkeit besteht, die Umzonung "auf Zeit" mittels eines Verfalldatums zu begrenzen, wird parallel zur Umzonung mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag sichergestellt, dass eine Rückzonung in die ursprüngliche OeBA-Zone vorgenommen wird, falls das Neubauvorhaben im Gebiet Langäcker nicht realisiert werden kann.