Kopfzeile

Inhalt

Einreichen der Steuererklärung

27. Juni 2024
Haben Sie Ihre Steuererklärung schon abgegeben?

Im August werden kostenpflichtige Mahnungen für nicht eingereichte Steuererklärungen verschickt.

Falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie, dies bis am 31. Juli 2024 zu erledigen.

Sollte es Ihnen bis dahin nicht möglich sein, beantragen Sie bitte ein Fristverlängerungsgesuch über den folgenden Link.

 

  • print
Webstatistik

Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.

Dürfen wir Ihre anonymisierten Daten verwenden?

×