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Passausstellung

Pass 22 sowie Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte)

Der Pass 22 bzw. das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aarau) zu beantragen (via Internet oder telefonisch).
Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Merkblatt oder unter:

Webseite des Bundes oder Tel. 062 835 19 28

Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden und die Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden.

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden).

Anschliessend wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift). 

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard).

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.

Bild eines Passes

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