Namensänderung Heirat
Wünschen Sie den Namen der Ehefrau als künftigen Familiennamen, so haben Sie mit dem Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung auch das Gesuch um Namensänderung nach Art. 30 Abs. 2 ZGB dem Zivilstandsamt einzureichen. Dieses leitet das Gesuch an die Namensänderungsbehörde weiter.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2006