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Namensänderung Heirat

Wünschen Sie den Namen der Ehefrau als künftigen Familiennamen, so haben Sie mit dem Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung auch das Gesuch um Namensänderung nach Art. 30 Abs. 2 ZGB dem Zivilstandsamt einzureichen. Dieses leitet das Gesuch an die Namensänderungsbehörde weiter.

Informationen

Datum
1. Januar 2006

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