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Hängebrücke über die Limmat

1. Jan. 1863
1863 bekam Johann Wild (Fabrikherr der Baumwoll-Spinnerei und -Weberei Wettingen) die Bewilligung für die Hängebrücke über die Limmat.

Die wachsende Arbeiterzahl bedingte den Bau von Wohnungen, von sogenannten Kosthäuseren. Sie entstanden vorab auf der Neuenhoferseite, in der Klosterrüti und in der Damsau. Anstelle der Fähre liess der Fabrikherr eine Hängebrücke über die Limmat errichten.
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