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Heinrich von Rapperswil kaufte den Grund zuhanden des Klosters

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Heinrich von Rapperswil kaufte den Grund zuhanden des Klosters mit allen Leuten: Wer auf diesen Höfen sass, war Leibeigner des Klosters (Merkmale: Sie waren an die Scholle gebunden, konnten nicht Mitglieder der Dorfgenossenschaft werden, und beim Todesfall war für sie eine Abgabe zu entrichten).

Bis ins 15. Jahrhundert noch werden Gotteshausleute und freie Vogtleute klar unterschieden; dann verwischt sich der ständische Unterschied. Das Kloster kauft weiteres Land auf, freie Bauern kaufen oder tauschen Herrschaftsland, anderseits Gotteshausleute Teile von Fry ledig eigen; der Abt beginnt auch Heiraten zwischen Leibeigenen und Freien zu gestatten. Die ganze Bevölkerung wird mehr und mehr unter dem Sammelbegriff 'Untertanen' zusammengefasst.
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