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Tägerhard

Das Tägerhard war zweihundert Jahre lang umstritten. 1645 wurde es aufgeteilt zwischen den Dörfern Wettingen und Würenlos: 'Das selb holz wer der selben dörfer nuz, uffenthalt und trost.' Die Dorfgenossen konnten hier Holz- und Weidegerechtigkeit ausüben, das erste in der Form des Urhaus, reserviert für Bauholz. Der Abt seinerseits verzichtete auf Brennholz und Weidgang, behielt aber als Grundbesitzer und damit ebenfalls Dorfgenosse das Recht auf Bauholz, Zaunholz und Acherum. Die Wichtigkeit des Bauholzes erklärt sich daraus, dass die Bauernhäuser des alten Wettingens ganz aus Holz erbaut waren ('Ich will nicht, dass der Bauer feste Häuser baue'). Darum finden wir an den Bauernhäusern auch kaum alte Jahreszahlen. Das Bauen in Stein kam in den Bauerndörfern erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf. Um Brandkatastrophen zu verhüten, ordneten die Räte des jungen Kantons Aargau bereits im Jahre 1803 an, dass Wohnhäuser, 'soviel es die Lage des Ortes und das Vermögen des Bauunternehmers gestattet, vom 1. Jenner 1806 an von Mauerwerk aufgeführt und mit Ziegeln gedeckt werden'.
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