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Bemühung um grössere Gemeindeautonomie

1832
Als eine Bemühung um grössere Gemeindeautonomie darf wohl der Behördebeschluss vom 27. Christmonat 1832 gewertet werden:
'Es hat der sämtliche Gemeinderat zufolge Begehren von vielen Bürgern, dass der Ortsbürgergemeindeversammlung einen Vorschlag betreff Marktbegehren möchte vorgelegt werden, vorzulegen befunden: Weil nach der Verfassung des Kantons jedem die gleichen Rechte auszuüben gestattet sint, und keine Vorrechte mehr, glauben wir, nach der Bevölkerungszahl mit einem Gesuch an die hohe Regierung zu gelangen und um 2 Märkte, der eine im May der andere im Augustmonat,zu bewerben, weil besonders unsere Gemeinde in dem Wein vielmal gehemt und ihn nicht leicht verkaufen könne'.

Die Gemeindeversammlung beschloss eine Eingabe für jährlich 3 wiederkehrende Markttage vorzulegen. Was weiter geschah, konnte nicht verfolgt werden.
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