Gestaltungsplan Klosterbrühl
Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.
Informationen
- Datum
- 29. November 2017
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wettingen
- Autor/-in
- Metron AG, Brugg