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Inkoassohilfe von Unterhaltsbeiträge

Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträge

Die Gemeinde unterstützt die Gläubiger (Ehegatten, Kinder) von Unterhaltsbeiträgen, diese beim Schuldner geltend zu machen.

Bei Kinderunterhaltsbeiträgen erfolgt die Inkassohilfe unentgeltlich, bei Ehegattenunterhalts-beiträgen je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, maximal jedoch für eine Jahresgebühr von 800 Franken.

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