Gestaltungsplan Klosterhalbinsel
Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.
Informationen
- Datum
- 23. Februar 2021
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wettingen
- Autor/-in
- Planpartner AG, Zürich
Dokumente
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